Die organisch bedingte Sterilität ist unabhängig vom Familienstand eine Krankheit im Sinne der Hessischen Beihilfenverordnung.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel 1 A 731/17 vom 24.09.2019
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190036269
Unverheiratete haben somit ebenfalls Anspruch auf Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung wie Verheiratete.