Ich berate meine Mandanten hauptsächlich zu Fragen des Sozialrechts und des Familienrechts und vertrete die Interessen meiner Mandanten vor Gericht.
Ich habe in Berlin an der Humboldt Universität zu Berlin und an der HWR (LL.M) studiert. Während des Referendariats im Kammergerichtsbezirk Berlin arbeitete ich unter anderem für 2 deutsche Großkanzleien.
Ich bin seit 2015 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Arbeitssprachen: Deutsch, Russisch
Elena Polynski,
Rechtsanwältin, LL.M.
Hier können Sie einige Dokumente als PDF-Datei herunterladen, zu Hause ausfüllen und zur Besprechung mitbringen bzw. an meine Kanzlei per Post, Fax oder per E-Mail senden.
Die Höhe der anfallenden Kosten hängt von dem konkreten Rechtsgebiet, der Art und dem Umfang meiner Tätigkeit ab. Im Rahmen Ihres Mandats informiere ich Sie gern vorab über die Kosten, welche für Sie entstehen können. Die Abrechnung in der Rechtsanwaltskanzlei Elena Polynski erfolgt nach:
Die gesetzlichen Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Diese richten sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstandswert. Sofern zwischen dem Mandanten und der Rechtsanwältin keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.
Je nach Umfang, Schwierigkeit oder Zeitaufwand eines Rechtsfalls kann es empfehlenswert sein, eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen. Die Vergütungsvereinbarung wird im Rahmen eines separaten Vertrages festgesetzt.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme im Rahmen des bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrages. Im Falle der Mandatsübernahme übernehme ich die Deckungsanfrage und die Abwicklung der gesamten Angelegenheit über ihre Rechtsschutzversicherung.
Wenn Sie die Kosten für eine Beratung oder außergerichtliche Interessenvertretung nicht selbst aufbringen können, besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes in der Rechtsantragsstelle einen Berechtigungsschein zu beantragen. Dazu benötigen Sie Nachweise über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben bzw. Ihren letzten Bewilligungsbescheid (Jobcenter, Sozialamt), Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag und letzte Mieterhöhung. Den Berechtigungsschein sowie 15,00 € Selbstbeteiligung bringen Sie dann bitte zum ersten Termin mit.
Bitte beachten Sie, dass für jede neue Angelegenheit ein neuer Berechtigungsschein erforderlich ist.
Falls Sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits aufzubringen, besteht die Möglichkeit, im gerichtlichen Verfahren Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Gerne übernehme ich die Beantragung für Sie. Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt: Nachweise über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben bzw. Ihren letzten Bewilligungsbescheid (Jobcenter, Sozialamt), Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag und letzte Mieterhöhung.